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Einreichungsfrist verlängert

Noch bis einschließlich 15. Juli 2024 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025 möglich.

Von ABZ
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2025
Auszeichnung von Beispielen guter Praxis für sichere und gesunde Arbeitsplätze. | Foto: ttonaorh/stock.adobe.com

Die branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert. Noch bis einschließlich 15. Juli 2024 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025 möglich.

In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung findet am 26. Februar 2025 im Konferenzzentrum des Bundes in Berlin statt.

Der Deutschen Arbeitsschutzpreis wird in vier Kategorien: Strategisch, Betrieblich, Kulturell und Persönlich vergeben.

Bei der Bewertung stellt sich die DASP-Jury aus Fachexpertinnen und -experten unter anderem folgende Fragen:

Ist die Lösung wirksam?
Ist die Lösung übertragbar?
Ist die Lösung nachhaltig?
Ist die Lösung kreativ?

Der Preis ist die wichtigste nationale Auszeichnung im Bereich Arbeitssicherheit. Es winken ein großzügiges Preisgeld von 10.000 Euro pro Kategorie, ein aufmerksamkeitsstarkes Kommunikationspaket und eine öffentlichkeitswirksame Auszeichnung.

Reichen Sie Ihre Bewerbung noch bis zum 15. Juli 2024 beim Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025 ein!

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