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Das Wichtigste aus der neuen TRBS 2121

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Die Änderungen der "Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)", welche die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnungen (BetrSichV) konkretisieren, ist bei Gerüstbaubetrieben derzeit das Top-Thema. Doch warum geht es eigentlich genau? Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau erläutert diese wie folgt: Bei der TRBS 2121 geht es um die Ermittlung und Bewertung von Absturzgefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie besteht aus fünf Teilen. Die für die Bauwirtschaft und die baunahen Dienstleistungen wichtigsten Änderungen betreffen vor allem den Teil 1 der TRBS, der die Verwendung von Gerüsten konkretisiert, sowie den Teil 2, der Anforderungen an die Verwendung von Leitern vorgibt.

Diese Änderungen gelten bei der Verwendung von Gerüsten:

Folgende Änderungen gelten bei der Verwendung von Leitern:

Nach den Angaben der BG Bau machen Abstürze von Leitern und Gerüsten mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen aus. Erkenntnisse aus der Auswertung des Unfallgeschehens wurden daher bei der Überarbeitung TRBS berücksichtigt.

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