Berlin (dpa). – Angesichts rasant gestiegener Energiepreise sollen Gas- und Fernwärmekunden nach Empfehlungen der Gaspreiskommision im Dezember mit einer Einmalzahlung entlastet werden. Sie solle als Brücke bis zum Start der regulären Gaspreisbremse im März dienen, schlug das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium nun vor.
Für große Industriebetriebe soll ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen. Darüber hinaus schlagen die Fachleute einen Härtefallfonds für Mieter und Wohnungseigentümer sowie zusätzliche Hilfen für besonders betroffene Unternehmen vor.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit kündigte an, dass Kanzleramt sowie Wirtschafts- und Finanzministerium nun "sehr zügig" an der Umsetzung arbeiten würden. "Unser Ziel ist klar: Die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten."
Dazu gehöre ein sorgsamer Umgang mit dem knappen Gas. Auch der Chef der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, einer der drei Vorsitzenden der Kommission, mahnte: "Die Versorgungslage bleibt trotz der gefüllten Speicher angespannt." Die Co-Vorsitzende und Ökonomin Veronika Grimm sagte: "Wir müssen in Deutschland ungefähr 20 Prozent sparen, um eine angespannte Versorgungslage und eine Gasmangellage im Winter zu vermeiden."
Die Einmalzahlung soll auf Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag, schlagen die Fachleute von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundestag vor. Der Bezugspunkt liegt in der Vergangenheit, damit Verbraucher nicht versuchen, die Zahlung durch Mehrverbrauch in die Höhe zu treiben. Die Versorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen.
Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung würde der Staat nicht übernehmen – hier sei ein anderes Hilfsinstrument im Gespräch.
Zwischen März 2023 und mindestens April 2024 soll dann eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde vor – inklusive aller staatlich veranlassten Preisbestandteile wie zum Beispiel Steuern oder Netzentgelte.