Berlin (dpa). – Stillgelegte Bahn-Grundstücke sollen wieder einfacher bebaut werden können.
Dieses Ziel verfolgt eine Gesetzesänderung, die der Bundestag vor Kurzem verabschiedet hat. Darin wird klargestellt, dass der Erhalt einer solchen Betriebsanlage nicht von "überragendem öffentlichen Interesse" ist, wenn eine Nutzung der Infrastruktur langfristig nicht mehr zu erwarten ist.
Seit einer Gesetzesverschärfung der Vorgängerregierung war es kaum noch möglich, ungenutzte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Die Ampel-Koalition wollte damit sicherstellen, dass die Grundstücke für einen eventuellen Ausbau des Bahnverkehrs verfügbar bleiben.
Diese Regelung wird nun aber wieder gelockert – vorausgesetzt, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. "Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine dringend benötigte Erleichterung für Städte und Gemeinden", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Björn Simon (CDU).