Berlin (dpa). – Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge eine Grundgesetzänderung, um den sozialen Wohnungsbau auf kommunaler Ebene stärker mitfanzieren zu können. Mit einem neuen Artikel 104d solle der Bund die Möglichkeit erhalten, den einzelnen Bundesländern in diesem Bereich künftig Finanzhilfen für "gesamtstaatlich wichtige Investitionen" zu gewähren. Das berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in dieser Woche unter Verweis auf einen Referentenentwurf. Das Finanzministerium habe innerhalb der Bundesregierung eine Ressortabstimmung über den Entwurf in die Wege geleitet. In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien Union und SPD bereits vorab die Möglichkeit einer solchen Grundgesetzänderung vereinbart. Damit soll gewährleistet werden, dass der Bund "gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen" könne. Darüber hinaus will die große Koalition in den Jahren 2020 und 2021 mindestens 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.
dpa
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