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Fachregel wurde aktualisiert

Von ABZ

Köln (ABZ). – Den Arbeitsschutz im Gerüstbauer-Handwerk zu verbessern gehört zu den Zielen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und des Bundesverbandes Gerüstbau. Um den Arbeitsschutz im Betrieb umzusetzen, können Mitglieder von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau verschiedene Hilfsmittel und ein umfassendes Fortbildungsprogramm nutzen. Dazu gehört auch das Arbeitsschutzsiegel ASSGerüstbau "Im Arbeitsschutz geprüfter Innungsfachbetrieb". Damit kann ein Gerüstbaubetrieb nachweisen, dass die Organisation seines Arbeitsschutzes funktioniert.

Für die Umsetzung des praktischen Arbeitsschutzes gibt es zudem die Instrumente von basISS-net und die Dokumente der Bundesinnung Gerüstbau. Weitere Hilfestellungen für die Praxis gibt die Bundesinnung mit den von ihr herausgegebenen Fachregeln für den Gerüstbau und mit den Fachinformationen. Sie stellen Inhalte zum Beispiel aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, technischen Baubestimmungen sowie praktische Erfahrungen aus dem Gerüstbauer-Handwerk zusammen und geben erläuternde Hinweise. Die Fachregel 1 für Standgerüste sowie die Fachinformation zur Gefährdungsbeurteilung wurden im Mai 2019 aktualisiert und stehen auf der Website zur Verfügung: https://www.geruestbauhandwerk.de/fachliteratur/.

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