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IK bespricht Gesetzesänderungen

Von ABZ

Potsdam (ABZ). – Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) hat zur Vorbereitung auf den Tag der Baukultur im September für den 18. Juni 2024 die Veranstaltung "Planungswettbewerbe und Vergabe in der Praxis" in Potsdam angekündigt. Nach der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV besteht der BBIK zufolge Unsicherheit bezüglich der rechtssicheren Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen.

Zwar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein alternatives Beschaffungskonzept skizziert, jedoch fehlen in den klarstellenden Erläuterungen vom 23. August 2023 die Details. Der Bundesrat forderte erneut klare Richtlinien zur Berechnung des Auftragswerts. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi zeigt laut Ingenieurkammer, dass die gemeinsame Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als "Bauauftrag" kombiniert mit der anschließenden losweisen Vergabe dieser Leistungen als weiteres alternatives Beschaffungskonzept rechtlich zulässig und umsetzbar ist. Die Anwendung des alternativen Beschaffungsmodels birgt die Chance zur Stärkung von kleineren und mittleren Planungsbüros. Die Reaktion des BMWK auf das Gutachten bleibe abzuwarten. Weitere Informationen finden sich unter www.bbik.de.

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