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Tarifergebnis zum Mindestlohn steht

ZVDH und IG BAU haben sich auf ein neues Tarifergebnis geeinigt.

Von ABZ
Im Dachdeckerhandwerk
Mike Neumann von der Dachdeckerfirma Vater steht bei Temperaturen von deutlich über 30 Grad Celsius für Arbeiten auf einem Dach. | Foto: picture alliance/dpa | Frank Hammerschmidt

Köln (ABZ). – Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk geeinigt.

Nach Zustimmung beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn) nun in Kraft treten.

Er gilt für drei Jahre – vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2028, der Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitskräfte) wird von derzeit 14,35 Euro auf 14,96 Euro angehoben, der Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitskräfte) wird in drei Stufen (1. Januar 2026: 16,60 Euro, 1. Januar 2027: 17,10 Euro) auf 17,60 Euro zum 1. Januar 2028 angehoben. Durch die Anhebung um 3,8 Prozent im Jahr 2026 sowie um 3,0 und 2,9 Prozent in den Folgejahren bleibe der Mindestlohn 2 weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Beide Tarifparteien haben das Verhandlungsergebnis bis angenommen.

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