Leipzig (ABZ). – Im Streit um ein weiteres Atommüll-Zwischenlager in Hanau hat sich die Stadt durchgesetzt. Sie muss der Entsorgungsfirma Orano NCS keine Baugenehmigung für das Lager erteilen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied nun, dass ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus Kernanlagen in einem Gewerbegebiet unzulässig sei. Das Gefahrenpotenzial sei zu hoch.
Das Gericht bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Orano NCS wollte das Zwischenlager im Technologiepark Wolfgang einrichten.
