Hamburg (ABZ). – Die drei Arbeitgeberverbände der Abbruchbranche warnen vor drohenden negativen Auswirkungen einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro. Eine solche Höhe würde zu unzumutbaren Belastungen für Unternehmen und unnötigen Erschwernissen für den Arbeitsmarkt führen, informieren der Deutsche Abbruchverband, der Abbruchverband Nord und der Fachverband Betonbohren und -sägen.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung spricht laut den Verbänden davon, dass ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar angesehen wird. Eine solche Erhöhung stößt seitens der drei Arbeitgeberverbände der Abbruchbranche auf erhebliche Kritik. Zwar werde zunächst im Koalitionsvertrag noch die Rolle der unabhängigen Mindestlohnkommission gestärkt, wenn die Koalitionäre dort geäußert hätten, dass sie sich an deren Empfehlung für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns orientieren wollten. Ob diese begrüßenswerte Abkehr von der Übergehung der Tarifkommission, wie sie noch bei der letzten Mindestlohnerhöhung auf 12,82 Euro durch die Ampelkoalition passiert ist, aber tatsächlich stattfinden wird, "darf dann doch wieder bezweifelt werden, wenn nur einen Satz später die Koalitionsparteien jetzt schon äußern, dass sie diesen Mindestlohn im Jahr 2026 bei 15 Euro sehen", so die Verbände.
Ein Anstieg von aktuell 12,82 Euro auf 15 Euro entspräche einer Steigerung um 17 Prozent innerhalb eines Jahres. Aus unternehmerischer Sicht wäre diese beabsichtigte unverhältnismäßige Erhöhung des Mindestlohnes eine Überforderung für viele Abbruchfirmen und außerdem kontraproduktiv für den Arbeitsmarkt.
Die drei Arbeitgeberverbände argumentieren gegen diese "drastische Anhebung", dass ein neuer Mindestlohn in dieser Höhe bei vielen Tarifverträgen den Schwellenwert unterer tariflicher Entgeltgruppen übersteige. Ein solch hoher Mindestlohn würde damit den Abschluss von Tarifverträgen obsolet machen und eine Tarifflucht noch weiter vorantreiben. "Dies gilt es zu verhindern", so die Verbände. Darüber hinaus wären in etlichen Branchentarifverträgen die Auswirkungen eines solch hohen Mindestlohnes auch noch in höheren Lohngruppen spürbar, die dann auch entsprechend weiter nach oben angepasst werden müssten.