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Mindestlohnerhöhung bedroht Abbruchbranche

Die drei Arbeitgeberverbände der Abbruchbranche warnen, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro negative Auswirkungen auf Unternehmen und den Arbeitsmarkt hätte.

Von ABZ

Hamburg/Köln/Darmstadt (ABZ). – Die drei Arbeitgeberverbände der Abbruchbranche warnen vor drohenden negativen Auswirkungen einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro. Eine solche Höhe würde zu unzumutbaren Belastungen für Unternehmen und unnötigen Erschwernissen für den Arbeitsmarkt führen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung spricht davon, dass ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar angesehen wird. Eine solche Festlegung stößt seitens der drei Arbeitgeberverbände der Abbruchbranche auf erhebliche Kritik.

Ein Anstieg von aktuell 12,82 auf 15 Euro entspräche einer Steigerung um 17 %. Aus unternehmerischer Sicht wäre diese unverhältnismäßige Erhöhung des Mindestlohnes eine Überforderung für viele Abbruchfirmen und kontraproduktiv für den Arbeitsmarkt, heißt es.

Die drei Arbeitgeberverbände argumentieren gegen die Anhebung: Ein neuer Mindestlohn in dieser Höhe übersteige bei vielen Tarifverträgen den Schwellenwert unterer tariflicher Entgeltgruppen. Ein solch hoher Mindestlohn würde damit den Abschluss von Tarifverträgen obsolet machen und eine Tarifflucht noch weiter vorantreiben. Ein überzogener Mindestlohn werde bei jungen Menschen zu einem Verzicht auf eine Berufsausbildung führen.

Des Weiteren weisen die drei Verbände auf die Gefahr hin, dass ein zu hoher Mindestlohn auch zu Ausweichbewegungen in illegale Beschäftigungsverhältnisse oder Ich-AGs führen könne. Zudem wirken überdurchschnittliche Lohnsteigerungen preistreibend und befördern die Inflation. Zugleich sprechen sich die drei Arbeitgeberverbände klar gegen Lohndumping aus. Johannes Schlenter, Vorsitzender des Deutschen Abbruchverbandes, erklärt, worauf es ihm bei der Warnung stattdessen ankommt: "Grundsätzlich sind wir dafür, dass gute und qualifizierte Arbeit auch gut bezahlt werden sollte. Im Abbruchgewerbe gibt es jedoch auch einfache Tätigkeiten, die entsprechend geringer bezahlt werden können müssen. Eine Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro ist zu hoch und würde unweigerlich eine Erhöhungsspirale nach oben lostreten, da höher qualifizierte Fachkräfte zu Recht einen spürbaren Abstand zu einer Mindestlohnvergütung fordern werden."

Christian Strauch, Vorsitzender des Abbruchverbandes Nord, sagt: "Unsere Branche ist nicht in der Lage, die Arbeiten ins Ausland zu verlagern. Wir sind in Deutschland und hier wollen wir auch bleiben. Jedoch muss der benötige Umsatz inklusive Steuern auch zu erwirtschaften sein. Angesichts der geplanten Mindestlohnerhöhung sehe ich hier erhebliche Mehrbelastungen für unsere Unternehmen, die schwer oder zum Teil auch gar nicht mehr verkraftbar sind. Wir können nicht jede Kostensteigerung an unsere Auftraggeber weitergeben."

Manfred Witzke, Vorsitzender des Fachverbandes Betonbohren und -sägen, betont auch Grundsätzliches zum Thema Mindestlohn: "Bereits die vorgegebene Orientierung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes an 60 % des Durchschnittslohnes sollte kritisch hinterfragt werden. Arbeit soll sich natürlich für die Beschäftigten lohnen, muss aber für die Betriebe auch bezahlbar bleiben. Dies wird durch eine 17-prozentige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und den absehbaren weiteren Folgen für unsere Branche stark in Frage gestellt."

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