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Verbände bereiten weitere Klage vor

Von ABZ

Frankfurt am Main (ABZ). – Nach der Entscheidung des EuGH gegen den Lkw-Hersteller Scania bereitet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim, sowie den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann nach eigenen Angaben eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell vor, an der sich auch die Speditions- und Logistikverbände AMÖ, BWVL und DSLV beteiligen.

"Durch die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen den Lkw-Hersteller Scania ist der Weg für eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell wiedereröffnet", informiert die BGL. Im Rahmen dieser neuen Allianz mit den Rechtsvertretern schließen sich dem BGL der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) an, um die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Mitgliedsunternehmen zu unterstützen.

"Interessierte Unternehmen, die bisher noch nicht in Sachen Lkw-Kartell tätig geworden sind, können sich ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren", informiert der Verband. Dabei könnten Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw (Kauf, Mietkauf und Leasing) angemeldet werden. Eine Anmeldung bei Truck ReClaim sei bis Ende April 2024 möglich. Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF hatten laut Verband ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sogenannten Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania habe sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und sei gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte gezogen.

Am 1. Februar 2024 habe nun der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von etwa 880 Millionen Euro bestraft wurde. "Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat", sagte der Verband. Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren sei die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt gewesen – sei also nicht weitergelaufen.

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