Zum Inhalt springen

HDB fordert Verbesserung der Ersatzbaustoffverordnung

Der HDB kritisiert die Ersatzbaustoffverordnung wegen fehlender einheitlicher Verfahren und Dokumentationspflichten und fordert praxisgerechte Anpassungen.

Von ABZ

Rund 16 Jahre nach dem ersten Arbeitsentwurf trat vor zwei Jahren die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Mantelverordnung in Kraft.

Berlin (ABZ). – Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat sich nach eigenen Angaben über viele Jahre aktiv und konstruktiv in die Beratungen eingebracht, dennoch werden aktuell vor allem negative Auswirkungen auf das praktische Baugeschehen sowie auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz befürchtet, wie der Verband mitteilt.

"Insbesondere hatten wir kritisiert, dass es kein einheitliches Analyse- und Probenahmeverfahren für alle Entsorgungswege mineralischer Abfälle gibt. Das heißt, dass es nicht möglich ist, generell auf Basis einer Haufwerksbeprobung auf der Baustelle darüber zu entscheiden, dass das Material verwertet werden kann, oder ob es auf einer Deponie beseitigt werden kann", moniert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB.

Der generelle Ausschluss des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in kiesigen Böden und Grundgestein, der nach derzeitigem Kenntnisstand fachlich nicht gerechtfertigt sei, solle entfallen, ebenso wie überflüssige Dokumentationspflichten für Verwender.

"Leider müssen wir rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung feststellen, dass wir mit unserer Kritik im wesentlichen Recht behalten haben", sagte Müller, statt für mehr Kreislaufwirtschaft am Bau zu sorgen, werde zwei Jahre nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung weniger recycelt, mehr Rohstoffe auf die Deponie gefahren und die Kosten hätten sich für alle erhöht.

Müller weiter: "In der Privatwirtschaft würde ein solches System sofort beerdigt, bei der Bundesregierung hoffen wir auf Besserung."

Deshalb plädiere der Verband in einem jüngst an Bundesumweltminister Schneider gesendeten Positionspapier für eine zügige 2. Novelle der Ersatzbaustoffverordnung.

Müller fordert: "Anstatt langwieriger Prozesse und noch mehr Bürokratie muss endlich der Produktstatus für Recycling-Materialien aller drei Güteklassen kommen und der kategorische Ausschluss von Ersatzbaustoffen in öffentlichen Ausschreibungen fallen."

Mit Blick auf die Praktikabilität fordert der Verband die Schaffung einheitlicher Regelungen hinsichtlich des Untersuchungsumfangs von mineralischen Bauabfällen am Anfallort, wie sie in der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20) enthalten gewesen seien.

Zugleich könnte das Problem der bislang notwenigen Mehrfachanalysen aufgelöst werden, indem eine Untersuchungsmethode Entweder der (Schüttelversuch oder Säulenkurztest) vorgegeben werde.

Erforderlich sei vor allem auch die Schaffung einer bundeseinheitlich rechtsverbindlichen Regelung zur Bestimmung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstands am Einbauort, denn dieser sei eine wesentliche Voraussetzung zur Entscheidung der Frage, ob mineralische Ersatzbaustoffe eingebaut werden dürften.

ABZ

ABZ

Gebaut wird überall, und das zu jeder Zeit! Die Allgemeine Bauzeitung begleitet das gesamte Baugewerbe. Schnell, sachlich und neutral - so sind wir Deutschlands meistgelesene Baufachzeitung geworden.

Alle Artikel

Weitere in Kreislaufwirtschaft

Alle anzeigen

Weitere von ABZ

Alle anzeigen