München (ABZ). – Der Restrukturierungsplan der BayWa AG hat im gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten erhalten. Das Verfahren erfolgte gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).
Die Gruppe der Finanzgläubiger stimmte dem Restrukturierungsplan mit einer Mehrheit von 93,29 Prozent zu. Der Plan fand auch die nahezu einhellige Zustimmung der anwesenden Aktionäre. Da erwartungsgemäß nur knapp 64 Prozent des insgesamt ausgegebenen Aktienkapitals in dem Termin vertreten war, wurde in dieser Gruppe nicht das gesetzlich erforderliche Quorum von 75 Prozent erreicht. Nach den Vorschriften des StaRUG genügt im vorliegenden Fall jedoch die Zustimmung der Finanzgläubiger.
Die rund 300 planbetroffenen Finanzgläubiger stimmten einer Verlängerung der unterschiedlichen Kredite bis zum 31. Dezember 2028 zu. Zudem wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu ca. 201,6 Mio. Euro beschlossen. Die weiteren Details der Kapitalerhöhung werden noch vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt.
"Die heutige Entscheidung ist ein positives Signal für Kunden und Lieferanten: Die BayWa ist in finanzieller Hinsicht verlässlicher und planbarer geworden", kommentiert CEO Dr. Frank Hiller.
CRO und Vorstandsmitglied Michael Baur ergänzt: "Mit der Zustimmung ist das finanzielle Fundament für den Sanierungsrahmen bis Ende 2028 gelegt. Die BayWa kann sich nun auch weiterhin auf die erfolgreiche operative Transformation konzentrieren."
Im Januar 2025 hatte die BayWa AG beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren eingeleitet, da eine sehr geringe Anzahl an Finanzgläubigern die Zustimmung zu dem intensiv verhandelten Finanzierungskonzept verweigert hatte. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger kam eine Rückzahlung an diese Einzelgläubiger, trotz ausreichend verfügbarer Liquidität, nicht in Betracht.
Das Finanzierungskonzept sieht keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger und auch keine Kapitalherabsetzung auf Aktionärsseite vor. Damit unterscheidet sich der "StaRUG-light"-Ansatz der BayWa von anderen StaRUG-Fällen. Im Kern geht es um die Laufzeitverlängerung der Finanzierungen. Darüber hinaus wird zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung durchgeführt, an der sämtliche Aktionäre gleichermaßen partizipieren können.
Das Verfahren betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft BayWa AG; Tochterunternehmen sind nicht Teil des Verfahrens. Das StaRUG-Verfahren hat nach Angaben des Unternehmens keine Auswirkungen auf den operativen Betrieb – Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Mitarbeitende sind nicht betroffen.