Berlin (ABZ) | Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau hat ihren 15. Monitoringbericht zum Aufkommen und Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht. Der Bericht basiert auf Daten aus dem Jahr 2024 und erscheint anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Initiative. Demnach wurden von insgesamt 175,2 Millionen Tonnen ungefährlicher Bau- und Abbruchabfälle 159,2 Millionen Tonnen umweltverträglich verwertet. Die Verwertungsquote stieg damit auf 90,9 Prozent gegenüber 90,4 Prozent im Jahr 2022.
Das Gesamtaufkommen mineralischer Bauabfälle sank gegenüber 2022 um 32,7 Millionen Tonnen beziehungsweise 15,7 Prozent. Die Verwertungsquote bei körnigen Fraktionen lag bei 95,1 Prozent, bei Boden und Steinen bei 87,8 Prozent.
Aus den Bauabfällen wurden 64,3 Millionen Tonnen Recycling-Baustoffe hergestellt. Damit deckten sie 13,2 Prozent des Bedarfs an Gesteinskörnungen von insgesamt 486,1 Millionen Tonnen. Unter Einbeziehung industrieller Nebenprodukte wie Aschen und Schlacken lag die Substitutionsquote bei 17,5 Prozent. Der Einsatz von Recycling-Baustoffen bei der Herstellung von Asphalt und Beton nahm gegenüber 2022 um 4 Prozent auf 23,3 Prozent zu.
Dr. Berthold Schäfer, Sprecher der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau, führt den Rückgang der Abfallmengen auf die schwache Baukonjunktur zurück. Das Aufkommen an Abbruchmaterial folge den rückläufigen Bauinvestitionen. Weitere Steigerungen der Substitutionsquote seien deshalb nur begrenzt möglich.
Während im Tiefbau zuletzt mehr Recycling-Baustoffe produziert wurden als noch 2012, sank die Produktion aus dem Hochbau im selben Zeitraum um 10 Prozent. Im Tiefbau lag die Menge dagegen rund 17 Prozent über dem Vergleichswert von 2012.
Der aktuelle Bericht ist die erste Erhebung auf Grundlage des bundeseinheitlichen Rechtsrahmens der 2023 in Kraft getretenen Mantelverordnung. Auswirkungen der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe seien anhand der Ergebnisse bislang nicht feststellbar. Die Initiative verbindet mit den geplanten Vereinfachungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) die Erwartung, die Verwertungsquoten künftig weiter steigern zu können.