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Zurückweisung der Europäischen Dienstleistungskarte gefordert

Von ABZ

Berlin (ABZ). - Am 22. März soll über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Dienstleistungskarte im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (EP) abgestimmt werden. Aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weist der Vorschlag eklatante Mängel auf. Beide Organisationen haben deshalb in dieser Woche die Mitglieder des Binnenmarktausschusses in einem offenen Brief aufgefordert, die Dienstleistungskarte abzulehnen. Hintergrund für den Vorstoß der EU-Kommission war der Wunsch, den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen zu erleichtern. Der derzeit bestehende Verwaltungsaufwand soll, so die Vorstellung der Kommission, damit verringert werden. „Die Formalitäten der Dienstleistungskarte sind äußerst komplex und werden zu mehr Bürokratie und Kosten bei den Mitgliedsstaaten führen. So wird die Dienstleistungskarte neue bürokratische Doppelstrukturen zum ‚Einheitlichen Ansprechpartner‘ etablieren, der mit Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie eingeführt wurde“, sagte der Präsident des ZDB Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein. „Die Gesetzesvorschläge zur Dienstleistungskarte sehen zudem keine eindeutige Abgrenzung zu Fragen der Arbeitnehmerentsendung vor und würden damit die Kontrolle der Arbeitsbedingungen von Entsandten weiter erschweren.“ Der IG Bau-Bundesvorsitzende Robert Feiger ergänzte: „Durch die Dienstleistungskarte wird das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür eingeführt. Aufgrund viel zu kurzer Prüffristen für den Aufnahmestaat und einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung dieser Fristen kann die Dienstleistungskarte ohne tatsächliche Prüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden. Die Dienstleistungskarte ist – einmal ausgestellt – ewig gültig und kann auch nur durch Behörden des Herkunftslandes zurückgenommen werden. Im Ergebnis schafft die Dienstleistungskarte somit neue Einfallstore für Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit.“

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