Berlin (ABZ). – Die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen habendas geplante Tariftreuegesetz (BTTG) der Bundesregierung scharf kritisiert. Es greife tief in die Tarifautonomie ein, benachteilige mittelständische Unternehmen und gefährde die wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Das von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erarbeitete Gesetz sieht vor, dass Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten müssen - darunter Entgelt, Urlaubsanspruch und Ruhezeiten. Bei Verstößen drohen Strafen. Das Kabinett sollte in diesen Tagen darüber entscheiden. Der Präsident der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Sachsen-Anhalt (AWSA),
Marco Langhof, sprach von einem "offenen Angriff auf die Tarifautonomie" und einer "wirtschaftspolitischen Bankrotterklärung". Besonders in Ostdeutschland würde der starke Mittelstand dadurch erheblich benachteiligt. Vor der Kabinettsbefassung mit dem Entwurf des Tariftreuegesetzes mahnte auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), deutlichen Optimierungsbedarf an: "Die Stärkung der Tarifbindung ist ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Tariftreue Unternehmen brauchen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge eine faire Chance und nicht mehr Bürokratie!".
Der aktuelle Entwurf biete hierfür jedoch in dieser Form nicht die optimale Grundlage. Die nur punktuelle Anwendung einzelner Tarifbestandteile auf ausgewählte Beschäftigte während der Auftragsausführung werde nicht dazu führen, dass Unternehmen sich künftig umfassend tariflich binden oder die geltenden Branchentarifverträge insgesamt anwenden würden. Pakelppa: "Damit entstehen in Hinblick auf die Personalkosten keine gleichen Ausgangsbedingungen zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen."
Zudem muss es laut ZDB bei dem Grundsatz bleiben, dass die obligatorische Anwendung tariflicher Regelungen für eine ganze Branche nur auf gemeinsamen Antrag aller Tarifvertragsparteien der Branche beschlossen werden dürfen. Anders als bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz sehe der aktuelle Entwurf aber diesen Beteiligungsmechanismus noch nicht vor. Hier müsse noch nachgebessert werden.
"Auch ist eine Kurskorrektur Richtung Bürokratievermeidung dringend erforderlich. Für tariftreue Unternehmen dürfen keinesfalls weitere bürokratische Belastungen entstehen", fordert der Hauptgeschäftsführer. Die geplanten erweiterten Prüf- und Nachweispflichten müssten deshalb für tarifgebundene Betriebe unkompliziert über den bereits etablierten PQ-Nachweis (Präqualifikationsnachweis) erfüllt werden können. Tarifgebundene Unternehmen, die sich freiwillig präqualifizieren lassen, dürften nicht weiter bürokratisch belastet werden.
Das Bundestariftreuegesetz trete neben 14 Landestariftreueregelungen. "Statt zusätzlicher, paralleler Vorschriften auf Bundes- und Landesebene brauchen wir ein einheitliches und praxistaugliches System, das die bestehenden Tariftreueregelungen harmonisiert."