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Unternehmen im Streit um Weiterbau zunächst erfolglos

Von dpa

Halle/Leipzig (dpa). – Die Autobahn 143 – Westumfahrung Halle – kann weiter gebaut werden. Davon geht das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt aus, mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Der Eilantrag eines Unternehmens im Saalekreis gegen die Baugenehmigung sei von den Richtern abgelehnt worden, teilte die Behörde mit. Der Beschluss eröffne die Möglichkeit, sofort mit den vorbereitenden Maßnahmen für die A 143 zu beginnen.

"Mit dieser Entscheidung sind wir der Umsetzung dieses Verkehrsprojektes einen Schritt näher", so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. Dem klagenden Unternehmen gehören laut Behörde einige Grundstücke, die für den Bau des noch fehlenden Abschnitts der Autobahn benötigt werden. Im Eilverfahren wollte die Firma die Genehmigung für das Projekt – den sogenannten Planfeststellungsbeschluss – bis zum Hauptverfahren außer Kraft setzen. Die A 143 soll die Lücke zwischen der A 14 und der A 38 schließen sowie eine Westumfahrung der Stadt Halle erlauben. Derzeit müssen vor allem Lastwagen teils erhebliche Umwege in Kauf nehmen. Nach den jüngsten Berechnungen könnte – ohne weitere Verzögerungen – Ende 2019 Baustart sein, der Abschluss dann fünf bis sechs Jahre später. Das Großprojekt soll 350 Mio. Euro kosten.

dpa

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