Vorläufige Regelungen und strenge Budgetgrenzen
Neuer Haushalt erst im Juli 2025
Für Ausgaben gelten bis dahin strenge Regeln: So werden zum Beispiel Bürgergeld, Rente, Kindergeld und Fördermittel aus bestehenden Programmen weiter gezahlt. Das gleiche gilt für bereits geplante Baumaßnahmen zum Beispiel bei der Bahn. Neue Projekte können aber nicht ohne Weiteres angestoßen werden.
Der Haushaltsentwurf für 2025 muss nach der Bundestagswahl komplett neu von Kabinett, Bundestag und Bundesrat beraten werden. Wenn die Koalitionsverhandlungen zügig liefen, könnte er am 11. Juli im Bundesrat beschlossen werden, heißt es im Finanzministerium. Das wäre die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Damit die Ministerien bis dahin nicht unverhältnismäßig viel Geld ausgeben, dürfen sie erstmal nur 45 Prozent des Budgets nutzen, das die inzwischen geplatzte Ampel-Regierung für 2025 vorgesehen hatte.