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Atlas beantragt Eigenverwaltungsverfahren

Delmenhorst (ABZ). – Die Atlas GmbH hat beim Amtsgericht Delmenhorst einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt.

Von ABZ

Delmenhorst (ABZ). – Die Atlas GmbH hat beim Amtsgericht Delmenhorst einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt. Das Insolvenzgericht ordnete mit Beschluss vom 6. Februar 2026 die vorläufige Eigenverwaltung an. Der Hersteller von Baggern und Ladekranen reagiert damit auf das anhaltend schwierige Marktumfeld.

Der Geschäftsbetrieb der Atlas GmbH mit Sitz in Ganderkesee bei Delmenhorst wird nach Herstellerangaben fortgeführt. Produktion, Ersatzteilservice und Kundendienst laufen planmäßig weiter. Für weitere Gesellschaften der Atlas-Gruppe – Atlas Spare Parts GmbH, Atlas FF GmbH & Co. KG, Atlas Group Services GmbH und Atlas Kompakt GmbH – wurden ebenfalls Anträge auf Eigenverwaltung gestellt.

Ein Eigenverwaltungsverfahren wird vom Insolvenzgericht nur angeordnet, wenn nach einer besonders sorgfältigen Prüfung belastbare Sanierungsaussichten bestehen und die Fortführung des Unternehmens für die Dauer des Verfahrens finanziell abgesichert ist. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Restrukturierung weiterhin selbst. Das Verfahren wird durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht.

Zur Unterstützung der Geschäftsführung wurden die Sanierungsexperten Dr. Malte Köster und Dr. Hans-Joachim Berner (Kanzlei Kösterberner Sanierungsrecht) als Generalbevollmächtigte eingesetzt. Der Rechtsanwalt Hendrik Gittermann (Kanzlei Reimer) wurde vom Amtsgericht zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Atlas ist ein seit 1919 bestehendes Traditionsunternehmen und zählt zu den bekannten deutschen Herstellern von Baumaschinen. Das Unternehmen ist insbesondere für Mobil- und Raupenbagger sowie Ladekrane bekannt. Die betroffenen Atlas-Gesellschaften beschäftigen rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Umsatz lag zuletzt bei rund 150 Mio. Euro.

Hintergrund des Verfahrens ist eine seit längerem andauernde, branchenweite Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft, die zu deutlich rückläufigen Auftragseingängen und einer niedrigeren Auslastung geführt hat. Hinzu treten strukturelle Belastungen, die eine nachhaltige Stabilisierung außerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens erheblich erschweren.

Atlas hatte bereits vor Antragstellung umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet und wurde hierbei auch durch Liquiditätsbeiträge der Gesellschafterseite unterstützt. Trotz dieser Anstrengungen konnten Liquiditätsengpässe letztlich nicht vollständig vermieden werden. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet nun den erforderlichen rechtlichen Rahmen, um die bereits begonnene Restrukturierung konsequent umzusetzen und das Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren.

Die Beschäftigten wurden über die nächsten Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis einschließlich April 2026 gesichert.

Dr. Malte Köster, Generalbevollmächtigter, erklärte: "Atlas ist operativ leistungsfähig und verfügt über eine starke Marke. Das Eigenverwaltungsverfahren schafft jetzt den rechtlichen Rahmen, um die Restrukturierung konsequent umzusetzen und das Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren."

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Die Insolvenzanmeldung betrifft ausschließlich die Atlas GmbH. Atlas Weyhausen und die Marke Weycor sind davon nicht betroffen – Produktion, Geschäftsbetrieb sowie Service und Vertrieb laufen uneingeschränkt weiter. Atlas Weyhausen blickt mit der Radladermarke Weycor stabil und zuversichtlich in die Zukunft und setzt die strategische Weiterentwicklung konsequent fort.

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