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Bundesrat fordert einheitliche Regelung

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Der Bundesrat will dass die geltenden Bestimmungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen künftig auch für selbstständige Unternehmer vollumfänglich gelten. Nun hat die Länderkammer der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet. Für sogenannte Solo-Selbstständige galten die Regeln des Arbeitsschutzes bislang nur dann, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren. Diese seit langem bestehende Lücke in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gilt es auch aus Sicht von Arbeitgeberverbänden am Bau dringend zu schließen. „Beim Arbeitsschutz auf deutschen Baustellen darf niemand außen vor bleiben, auch nicht die Solo-Selbständigen“, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB. „Egal ob es sich um einen Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder einen Soloselbständigen handelt: Auf der Baustelle muss jeder verpflichtet sein, nicht nur andere auf der Baustelle tätigen Personen, sondern auch sich selber vor Gefahren zu schützen“, so Pakleppa weiter. „Es ist ein Unding, dass auf unseren Baustellen die Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nicht für alle Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen gelten“, bekräftigte auch Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). „Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Beim Arbeitsschutz darf keiner außen vor bleiben, auch nicht Solo-Selbstständige. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Vorstoß des Bundesrats, auch, weil Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten.“

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