Berlin (dpa). – Im Streit um die Reform der Grundsteuer zwischen Bayern und dem Bundesfinanzministerium scheint auch nach der Anhörung mit Verfassungsrechtlern weiter keine Lösung in Sicht. Mehrere Stunden hatten sich auf Einladung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Vertreter aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern in Berlin mit mehreren Experten über die Möglichkeiten sog. Länder-Öffnungsklauseln beraten. Über die konkreten Inhalte wurde zunächst nichts bekannt, alle Teilnehmer vereinbarten Stillschweigen. Dem Vernehmen nach gingen aber auch unter den Verfassungsrechtlern die Meinungen darüber auseinander, ob für eine eigenständige Regelung der Grundsteuer in den Ländern zuvor das Grundgesetz geändert werden muss. Vor allem Bayern will, dass den Bundesländern erlaubt wird, von einer Bundesregelung abzuweichen. Der Freistaat will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, er verlangt deshalb eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer. Das wird aber von Scholz bisher kategorisch abgelehnt. Der Freistaat beruft sich dabei auf eine Expertise des CSU-geführten Bundesinnenministeriums, welches bereits deutlich gemacht hat, dass solche Klauseln aus seiner Sicht ohne eine auch nach Expertenanhörung Grundgesetzänderung möglich sind. Die Zeit bei der Reform der Grundsteuer drängt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss der Bund die völlig veralteten Bemessungsgrundlagen bis Ende 2019 neu regeln. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt.
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