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Schnellwechsler mit Retrofit-Lösungen nachrüsten

Erfahren Sie, welche neuen Sicherheitsanforderungen ab Februar 2025 für Schnellwechsler gelten und wie Lehnhoff Hartstahl mit Retrofit-Lösungen unterstützt.

Von ABZ
Auflagen drohen
Mit dem Double Lock-System ist ein unbeabsichtigtes Lösen des Schnellwechslers ausgeschlossen. | Foto: Lehnhoff Hartstahl

Baden-Baden (ABZ). – Die BG Bau hat unlängst die Anforderungen für Schnellwechsler verschärft. Um bestehende Maschinenflotten normkonform nachzurüsten, bietet Lehnhoff Hartstahl laut eigenen Angaben Retrofit-Lösungen an.

Seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Sicherheitsanforderungen: Die überarbeitete Norm EN 474-1:2022 in Kombination mit EN 474-5:2022+AC:2022 verpflichtet Hersteller zu mehr technischer Sicherheit. Gefordert ist eine automatische Erkennung des Verriegelungszustands mit optischer und akustischer Rückmeldung in der Kabine.

"Im März 2024 kam es zu einem schweren Vorfall, bei dem ein nicht gesichertes Anbaugerät aus dem Schnellwechsler rutschte und einen Arbeiter traf", berichtet Birte Hagedorn von der BG BAU. "Das sind genau die Szenarien, die wir mit den neuen Sicherheitsanforderungen künftig vermeiden wollen."

Lehnhoff setzt auf das Double Lock-System. Dieses fungiert als mechanische Fallsicherung und verhindert laut Hersteller das Herabfallen von Anbaugeräten in jeder Zylinderposition. Das elektronische Assistenzsystem LSC überwacht den Verriegelungsvorgang und gibt dem Fahrer entsprechende Rückmeldung.

"Unsere Retrofit-Lösungen ermöglichen es, bestehende Maschinenflotten wirtschaftlich und normkonform aufzurüsten", erklärt Sebastian Denniston, OEM-Leiter bei Lehnhoff Hartstahl. Besonders gefragt sei die Nachrüstung von Tilt-Schnellwechslern im Bereich von 2 bis 12 t.

Lehnhoff zufolge bleibt das bestehende Tilt-Modul bei der Nachrüstung erhalten. Lediglich die Schnellwechslereinheit werde gegen eine hydraulische oder vollhydraulische Lösung mit Double Lock getauscht. Bei Baustellenkontrollen drohen laut BG BAU künftig Auflagen oder Arbeitsverbote für Maschinen mit nicht konformen Wechselsystemen.

Die BG BAU fördert die Umrüstungen mit bis zu 1800 Euro pro Maßnahme, informiert Lehnhoff. Voraussetzung sei, dass die Nach- oder Umrüstung den aktuellen sicherheitstechnischen Vorgaben entspreche. Die Erstausstattung neuer Geräte werde nicht unterstützt. Lehnhoff stellt nach eigenen Angaben alle notwendigen technischen Nachweise zur Verfügung und berät bei der Antragsstellung.

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