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Erwartungen wurden nicht erfüllt

Berlin (ABZ). – HDB und ZDB kritisieren die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung, die jüngst vom Kabinett beschlossen wurde.

Von ABZ

Berlin (ABZ). – "Es ist kein gutes Zeichen, wenn Verordnungen bereits vor Inkrafttreten novelliert werden müssen. Mehr noch – mit der Ersatzbaustoffverordnung werden die gesteckten Erwartungen hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft insgesamt nicht erfüllt", kritisiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die jüngst vom Kabinett beschlossen wurde.

Sie ist Teil der sogenannten Mantelverordnung, die nach 15 Jahren Beratung am 1. August 2023 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung setzt damit rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für den Vollzug der Verordnung um. "Was aber nach wie vor fehlt, das sind klare und praktikable Kriterien zum Abfallende", kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, die Novelle zur Ersatzbaustoffverordnung. "Bundesweit zu regeln, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte – das wäre der entscheidende Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in der Bauwirtschaft gewesen", sagte er. Auch der Versuch, die Ersatzbaustoffverordnung durch Klarstellungen praxistauglicher für die Anwender und den behördlichen Vollzug zu gestalten, sei nicht wirklich gelungen.

Der HDB moniert, dass man nun "auf einen undurchdringbaren Dschungel an Nachweisen, Rechtsunsicherheiten und unterschiedlichen Auslegungen in allen 16 Bundesländern" zusteuere, die komplett an der Baupraxis vorbeigehen würden. "Dadurch werden nicht nur Kosten und Zeitaufwände erhöht. Ich gehe auch stark davon aus, dass künftig sogar mehr Ressourcen auf die Deponien gefahren werden als heute", kritisiert der Hauptgeschäftsführer.

Verantwortlich dafür sei nicht zuletzt, dass Ersatzbaustoffe bis zum Einbau weiterhin grundsätzlich als Abfall gelten sollen, mit allen abfallbezogenen Rechtspflichten wie etwa einer Anzeigepflicht für Transporte und potenzieller Genehmigungspflicht von Zwischenlagern. Eine von Bundesumweltministerin Steffi Lemke angekündigte Abfall-Ende-Verordnung, die dazu dienen sollte, die Stigmatisierung wichtiger Rohstoffe aufzulösen, liege trotz Festlegung im Koalitionsvertrag nicht vor. "Gerade diese Stigmatisierung führt dazu, dass öffentliche Auftraggeber Recyclingmaterialien weiterhin explizit von ihren Ausschreibungen ausschließen. So kommt die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen aber nicht voran", so Müller.

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