Berlin (ABZ). – Das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", besser bekannt als "Bau-Turbo", ist Ende Oktober in Kraft getreten. Kurz darauf hat das Bundesbau-Ministerium (BMWSB) mit dem "Umsetzungslabor für den 'Bau-Turbo'" einen Dialogprozess gestartet, der die praktische Erprobung der neuen Experimentierklausel im Baugesetzbuch begleitet.
Die Klausel ermöglicht es Gemeinden, im Sinne des raschen Wohnungsbaus von baurechtlichen Vorschriften abzuweichen. Am 10. November 2025 fanden sich zur Auftaktveranstaltung in Berlin 110 Teilnehmer ein, weitere 1600 waren digital verbunden. Im Rahmen des Umsetzungslabors sollen Politik, Bauwirtschaft, Fachpraxis und Zivilgesellschaft zusammengebracht werden, um sich über die neuen Handlungsspielräume im Baugesetzbuch auszutauschen.
Dabei identifizieren die Teilnehmenden dem BMWSB zufolge konkrete Anwendungsfälle, bei denen das neue Gesetz zum Tragen kommen kann. Das Umsetzungslabor ist eine gemeinsame Initiative des BMWSB, der Bauwende Allianz und des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die Teilnehmer der Startveranstaltung sollen in den kommenden Monaten in unterschiedlichen Formaten weiter an konkreten Umsetzungsfragen und Anwendungsfällen arbeiten. Zudem soll ein Praxisleitfaden entstehen, der Interessierte dabei unterstützt, den Bau-Turbo erfolgreich anzuwenden. Das Projekt läuft bis März 2026.