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Ein Eingabetool zur Expositionsdatenverwaltung

BG Bau stellt eine Eingabehilfe für die Gefahrstoffdokumentation und Expositionswerte bereit, um die Dokumentation und Aktualisierung zu erleichtern.

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) stellt ihren Mitgliedsunternehmen eine Eingabehilfe für die Zentrale Expositionsdatenbank zur Verfügung. Das Tool soll die Dokumentation von Gefahrstoffexpositionen erleichtern.

Arbeitgeber müssen laut Gefahrstoffverordnung dokumentieren, wann und wie lange Beschäftigte gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind.

Dies gilt, wenn Beschäftigte mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gesundheitsgefährdung ergibt.

Das vom Arbeitgeber zu führende Verzeichnis muss den betreffenden Gefahrstoff sowie Angaben zur Dauer und Höhe der Exposition enthalten. Die Aufbewahrungsfristen betragen fünf Jahre für reproduktionstoxische beziehungsweise 40 Jahre für krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten Beschäftigte einen persönlichen Auszug.

Die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED), die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung betrieben wird, unterstützt Arbeitgeber bei dieser Aufgabe. Über ein Internetportal können Unternehmen die Daten zu den Expositionen ihrer Beschäftigten zentral verwalten.

"Unsere Eingabehilfe ist auf baurelevante Berufe, Tätigkeiten und Schutz-maßnahmen zugeschnitten und erleichtert die Eingabe deutlich. So sparen Unternehmen viel Zeit", erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

Wenn für bestimmte Tätigkeiten keine Messungen vorliegen, können Arbeitgeber in der Eingabehilfe aus zahlreichen Vorlagen Expositionswerte oder Schätzungen auswählen.

Diese Vorlagen werden nach Angaben der BG Bau regelmäßig auf Basis neuer Messungen und Erkenntnisse ergänzt und aktualisiert.

Die Eingabehilfe zur ZED steht auf der Webseite der BG Bau als zip-Datei zum Download bereit. Eine Anleitung zur Nutzung ist bei Youtube verfügbar. Das Programm sollte laut BG Bau regelmäßig aktualisiert werden, was mit wenigen Klicks möglich ist.

"Arbeitgeber können einen Teil ihrer Pflichten auch an den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Um dies zentral zu ermöglichen, wurde die ZED für alle Unfallversicherungsträger entwickelt", betont Wellnhofer.

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