Berlin (ABZ). | Das Bundeskabinett hat jüngst die Baugesetzbuch-Novelle verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse im Wohnungsbau zu beschleunigen, informiert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).
„Heute ist ein guter Tag für den Wohnungsbau. Mit der BauGB-Novelle räumt die Bundesregierung dem Wohnungsbau den längst überfälligen Vorrang vor konkurrierenden Belangen ein. Aufstockungen werden erleichtert, Planungsverfahren beschleunigt. Das sind echte Fortschritte“, kommentiert ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa die Novelle und fordert: „Jetzt muss der Bundestag liefern. Das Gesetz darf nicht in Ausschüssen zerpflückt werden.“
Was man nicht gebrauchen könne, seien neue Kostenlasten durch überbordende Klimaresilienz-Auflagen oder städtische Ökosystemgebühren, die Bauen in der Stadt wieder unwirtschaftlich machten. „Bezahlbarer Wohnraum entsteht nur, wenn wir das Bauen erleichtern“, sagte Pakleppa. Mit der Kabinettsentscheidung sei ein wichtiger Schritt getan, aber: „Die Novelle ist aber nur die halbe Miete, das Bauen wird einfacher, aber noch nicht günstiger. Die Bundesregierung darf sich nicht darauf ausruhen.“
Angesichts der einbrechenden Fertigstellungszahlen reiche eine Novelle nicht aus, da diese nur Planungen erleichtere, aber keine Investitionen auslöse. Ohne spürbare Erleichterungen werde der Wohnungsbau nicht aus der Krise finden.
Planer und Investoren brauchen laut ZDB die schnelle, rechtssichere Einführung des Gebäudetyps E als neuen Standard vor 2027. Für private Bauherren sei ein einfaches, verlässliches Förderkonzept unverzichtbar. Die angekündigte Verlängerung der EH-55-Förderung sei überfällig, müsse zinsseitig attraktiv sein und die Sonder-Afa auf den EH 55-Standard müsse ausgeweitet werden.