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"Politik wälzt ihre Verantwortung ab"

Von dpa

Wiesbaden (dpa). – Mitte April hatte das Bundeskabinett die 2. Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, nach der Arbeitgeber ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche Corona-Selbsttests anbieten müssen. Für Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften und bei solchen mit häufig wechselnden Kontakten müssen Arbeitgeber zwei Tests pro Woche vorhalten. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen (BIV) kommentiert dazu: "Vom Gesundheitsschutz profitieren alle, insofern muss die Pandemie-Eindämmung ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. Aber mit der Corona-Testangebotspflicht schiebt die Bundesregierung ihre eigene Verantwortung ab", erklärt Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Verbands. "Nach dem Scheitern der Impf- und Teststrategie werden nun die Unternehmen in die Pflicht genommen für Aufgaben, die der Staat nicht lösen konnte. Das ist ein falsches Signal und ein Akt politischer Ratlosigkeit", so Siebert weiter. Eine gesetzliche Testangebotspflicht halte der BIV weder für notwendig noch für zielführend, die meisten Betriebe seien längst ungeachtet des großen bürokratischen Aufwandes freiwillig dabei, ihre Beschäftigten zu testen. "Aber feste Testintervalle sind untauglich, anlassbezogene Tests sinnvoller. Vor allem, ohne Testpflicht für die Mitarbeiter geht die staatlich angeordnete Vollzugshilfe zu Lasten der Wirtschaft ins Leere. Das bloße Vorhalten von Tests in Unternehmen führt zu nichts. Wenn Testverweigerer positiv am Arbeitsplatz erscheinen, ist niemandem geholfen", so Siebert. Die Baubranche sei bisher vergleichsweise sicher und ohne Auffälligkeiten durch die Pandemie gekommen, die Unternehmen seien flexibel und anpassungsfähig, hätten sich schnell auf die Situation eingestellt, investierten enorm in den Arbeits- und Gesundheitsschutz. "Wir fordern deshalb eine rechtssichere, nachhaltig finanzierte und vor allem wirksame Test- und Impfstrategie!" Wenn der Staat jetzt Rechnungen und Unterlagen kontrolliere, belaste die Dokumentation die Unternehmen zusätzlich. Zudem seien Details der Verordnung unklar. Was etwa eine "Gemeinschaftsunterkunft" sei, fragt der Verband. Auch der Passus "betriebsbedingt häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen" lasse viel Platz für Auslegung. Die Kosten je Test würden mit je rund 4 Euro veranschlagt, hinzu kämen die Lieferung der Kits an Baustellen durch einen Kurierdienst. In der Verordnung sei "einmaligen Sach- und Personalkosten durch die Umsetzung von Infektionsmaßnahmen" die Rede und hierfür etwa 130 Euro Erfüllungsaufwand pro Beschäftigter angesetzt. Siebert: "Die Testangebotspflicht führt zu einer weiteren Belastung der unter der Pandemie leidenden Betriebe. Das große freiwillige Engagement der Baubranche wird missachtet. Die Bundesregierung, die in der Pandemiebekämpfung eher versagt hat, traut den Unternehmen die selbstverantwortliche Regelung nicht zu und liefert stattdessen eine lückenhafte Verordnung, die wichtige Fragen zur praktischen und rechtlichen Umsetzung unbeantwortet lässt", kritisiert der Hauptgeschäftsführer.

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