Schwerin (dpa). – Mecklenburg-Vorpommerns Baubehörden müssen künftig schneller arbeiten. Hatten sie bisher drei Monate Zeit, um von Bauherren Unterlagen nachzufordern, sind es künftig nur noch drei Wochen.
Das sieht die neue Landesbauordnung vor, die der Landtag beschlossen hat. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen muss die Baugenehmigung dann binnen drei Monaten vom Amt erteilt oder versagt werden. Verstreicht diese Frist ohne Entscheidung, gilt der Bauantrag als genehmigt. Weitere Erleichterungen, die nun beschlossen wurden, sollen das Bauen selbst erleichtern. So wurde etwa der Dachausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei gestellt.
