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Corona-Informationspflicht ist in Kraft getreten

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Am 10. September 2021 ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihre Beschäftigten jetzt über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Corona-Schutzimpfung informieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) bietet dafür nach eigenen Angaben eine neue Unterweisungshilfe und eine Sonderseite mit Hintergrundinformationen, Aushängen und Plakaten zum Thema Corona-Impfung. Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält mehrere Neuerungen: Unter anderem müssen Unternehmen ihre Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdungen durch das Coronavirus sowie die entsprechenden Schutzimpfungen informieren. "Diese Arbeitsschutzverordnung enthält neue Pflichten für Unternehmen. Sie müssen ihre Beschäftigten über mögliche Corona-Schutzimpfungen informieren. Dabei unterstützen wir die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen wieder mit den passenden Instrumenten", sagt Hansjörg Schmidt-Kraepelin, Hauptgeschäftsführer der BG Bau.

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