Berlin (ABZ). – "Leider schärft die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung nur marginal nach und vergibt ein weiteres Mal die Chance, den so notwendigen Bürokratieabbau deutlich entschiedener voranzutreiben.
Es ist sehr bedauerlich, dass der abgeänderte Gesetzentwurf keine wesentlichen Erleichterungen für Handwerksbetriebe enthält und die Gelegenheit verpasst wurde, Praxis-Checks zu verankern", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Zwar werde jetzt richtigerweise die Textform für Arbeitsverträge ermöglicht, allerdings sei vollkommen unverständlich, warum am Schriftformerfordernis für Betriebe des Bau- und Gebäudereinigungsgewerbes und der Fleischwirtschaft dennoch weiter festgehalten werde. "Der Bundestag ist gefordert, das BEG IV jetzt zügig um deutlich wirkungsvollere Entlastungsmaßnahmen zu ergänzen, auch um Wachstumsfesseln zu lösen", sagte Schwannecke. Die Belastung durch Nachweise erwiesen sich immer mehr als Wettbewerbsnachteil fürs Handwerk.