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„Grundlage geschaffen“

Insgesamt stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität dafür 333 Millionen Euro für diese Förderrunde zur Verfügung.

Von ABZ
Bund fördert Sanierung von Sportstätten
Bundesministerin Verena Hubertz dankt dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für Bereitstellung des Geldes. | Foto: Bundesregierung / Steffen Kugler

Berlin (ABZ). – Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat jüngst die Förderung von 314 Sportstätten mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen.

Insgesamt stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität dafür 333 Millionen Euro für diese Förderrunde zur Verfügung, teilt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit.

Bundesministerin Verena Hubertz dankt dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für Bereitstellung des Geldes: „Ich danke dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich für die Bereitstellung der Mittel im Rahmen des neuen Bundesprogramms ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘. Damit schaffen wir die Grundlage, um Städte und Gemeinden bei der dringend notwendigen Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten wirksam zu unterstützen“ sagte Hubertz.

Sportstätten seien weit mehr als Orte der Bewegung – sie seien Treffpunkte, förderten den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärkten das Miteinander vor Ort. Mit dem Programm investiere man gezielt in eine zukunftsfähige Infrastruktur - modern, barrierefrei und nachhaltig. Hubertz weiter: „So stellen wir sicher, dass gute Bedingungen für den Breiten- und Vereinssport auch langfristig erhalten bleiben – auf dem Platz, in der Halle und im Schwimmbad.“

Im Mittelpunkt des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ steht alut BMWSB eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen. Gebäude müssen nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Freibäder sollen nach Abschluss der Maßnahme möglichst klimaneutral betrieben werden können, in dem sie über eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen beziehungsweise den Anteil erneuerbarer Energien gesteigert sowie den Ressourcenverbrauch gesenkt haben.

Auch bei der Sanierung von Sportfreianlagen gelten klare ökologische Vorgaben, so das Ministerium: Werden Kunstrasenplätze erneuert, müssen recyclebare nachhaltige Materialien verwendet werden. Kunstrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen sind von der Förderung ausgeschlossen.

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