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Stoffpreisgleitklausel wird verlängert und angepasst

Berlin (ABZ). – Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni. Zudem wurden Anr

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni. Zudem wurden Anregungen der Bauwirtschaft und der Bauverwaltungen aufgegriffen, die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen, teilte das Bundesbauministerium mit. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Die Stoffpreisgleitklausel ist ein gutes und pragmatisches Beispiel dafür, wie die Bauwirtschaft und die Bauverwaltungen schnell unterstützt werden können. Ich bin unseren Partnern der Bauwirtschaft für ihre konstruktiven Rückmeldungen dankbar. So wissen wir, was vor Ort hilft und was noch besser gemacht werden kann." In der Abwägung zwischen den Interessen der Unternehmen und der Steuerzahlerinnen und -zahler konnten nicht alle Hinweise aufgegriffen werden, so die Ministerin.

Mit der Verlängerung bis Jahresende, der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Klausel durch Absenkung der Aufgreifschwelle und der Verringerung des Selbstbehalts bei nachträglich vereinbarten Gleitklauseln seien aber hilfreiche Änderungen für die Bauwirtschaft und die Auftraggeber gemeinsam in der Bundesregierung vereinbart. worden.

Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik: "Mit der Verlängerung der Preisgleitklauseln stellen wir sicher, dass die Modernisierung der Verkehrswege trotz der mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verbundenen Preissteigerungen weiter voranschreiten kann. Sie ermöglichen insbesondere für Stahl und erdölbasierte Produkte auch künftig eine Abfederung der erheblichen Mehrkosten der Bauwirtschaft und tragen somit zur Beruhigung des Marktes bei. So können der Bund als öffentlicher Auftraggeber und die Bauunternehmen in partnerschaftlicher Weise gemeinsam und zielorientiert auf die Lieferengpässe reagieren."

Zahlreiche Länder hatten die Bundesregelung aus dem März für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich übernommen. Der Bund wird dafür werben, dass dies mit den nun präzisierten Regelungen ebenfalls geschieht. Die wesentlichen Neuregelungen im Einzelnen: Die Regelungen werden bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Der bisherige Befristungszeitraum wird damit von drei auf sechs Monate verdoppelt. Das gibt den Unternehmen Planungssicherheit. Die baden-württembergische Bauwirtschaft begrüßte die Verlängerung der Bundeserlasse zur Preisgleitklauseln und fordert, dass auch das Land Baden-Württemberg die aktuellen Regelungen übernimmt und sie seinen Kommunen empfiehlt.ten nicht alle Hinweise aufgegriffen.

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