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Änderungen am Heizungsgesetz gefordert

Von ABZ

Landesbauminister der CDU fordern grundlegende Änderungen am Heizungsgesetz.

Berlin (dpa). – Sie warnen zum Beispiel vor einer finanziellen Überforderung von Vermieterinnen und Vermietern, wie aus einem Entschließungsantrag für den Bundesrat hervorgeht. Zudem wird kritisiert, es gebe zu viel Bürokratie bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet.

So erklärte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU): "Zwar sollen Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten geschützt werden, aber Vermieterinnen und Vermieter sowie die wohnungswirtschaftlichen Unternehmen werden mit den Investitionen weitestgehend alleine gelassen." Mit weiterhin unklaren Rahmenbedingungen würden erneut Sorgen und Ängste ausgelöst – bis hin zu "Verlustängsten des eigenen Eigentums".

Der Bundestag hat das Heizungsgesetz bereits beschlossen. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Wegen der Mehrheitsverhältnisse wird erwartet, dass die Länderkammer das Gesetz nicht blockiert. Der federführende Bauausschuss sowie der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss haben empfohlen, nicht den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Der Entschließungsantrag der Unions-Bauminister aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein scheiterte an der Mehrheit der Bauminister und -senatoren anderer Länder. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zielt darauf ab, Öl- und Gasheizungen schrittweise auszutauschen und so das Heizen in Deutschland weniger klimaschädlich zu machen. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.

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