Berlin (ABZ). – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisieren die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zum Klimaschutz im Gebäudebereich und zum Mietrecht scharf. So sollen die Energieeffizienzanforderungen an den Neubau nicht weiter angehoben werden, um Kostensteigerungen und damit höhere Immobilien- und Mietpreise zu vermeiden. Dies ist aus Sicht von DUH und DMB jedoch der falsche Ansatz. Nach Ansicht der beiden Organisationen sind nicht die Energieeffizienzanforderungen an den Neubau die Kostentreiber für Immobilienpreise und Mieten, sondern die extrem gestiegenen Grundstückspreise, Bodenspekulation und Engpässe in der Bauwirtschaft. "Die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, die energetischen Standards im Wohnungsneubau einzufrieren, wenn sie die selbst gesteckten und international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen will. Energieeffizienz und Klimaschutz dürfen nicht länger zum Sündenbock und Kostentreiber gemacht werden. Die aktuellen Wohnungsprobleme und Preissteigerungen haben nichts mit energetischen Standards im Neubau zu tun", betont Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. Auch die energetische Sanierung der Bestandsgebäude in Deutschland sei unverzichtbar, um die Heizkosten auf Dauer so gering wie möglich zu halten und die Klimaziele zu erreichen. Um flächendeckend mehr und sozial gerechtere energetische Sanierungen zu ermöglichen, müsse die Politik die Rahmenbedingungen im Mietwohnungsbereich verbessern.
Eine der zentralen Stellschrauben sei die Modernisierungsumlage, welche Anreize für den Vermieter setzen soll, energetisch zu sanieren, jedoch eine der Ursachen für Mietpreissteigerungen sei. Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley Anfang Juni 2018 vorgelegte Gesetzesentwurf und die vorgeschlagenen Änderungen gehen der DUH und dem DMB nicht weit genug.
Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: "Die Spielräume, um die Miete nach einer Modernisierung zu erhöhen, müssen noch weiter eingeschränkt werden als derzeit vorgesehen. Die Reduzierung der Umlage von 11 auf 8 % und die Kappungsgrenze von 3 Euro/m² reichen nicht aus, um deutliche Mieterhöhungen zu verhindern. Notwendig ist eine Absenkung der Umlage auf 4 % und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro/m²." Eine Neuausrichtung der Förderung sei entscheidend, um weiterhin ausreichend Anreize zur energetischen Sanierung zu bieten. Ein Ansatzpunkt sei die Vereinfachung der Antragsstellung für die öffentliche Förderung. DUH und DMB fordern deshalb, dass bei gleichzeitiger Senkung der Modernisierungsumlage und Einführung einer Kappungsgrenze, die Förderung direkt dem Vermieter zugutekommt und nicht wie bisher von den Modernisierungskosten abgezogen werden muss.
Ein weiterer Knackpunkt sei die Berechnung der Modernisierungskosten. Für den Mieter müsse nachvollziehbar sein, wie sich die Modernisierungsumlage berechnet. Wenn bspw. eine 30 Jahre alte Heizungsanlage ausgetauscht wird, dürfe dies nicht den Modernisierungskosten zugerechnet werden. Denn hier handele es sich um Instandhaltungskosten, da eine gesetzliche Austauschpflicht vorliegt. "Die Kosten sind ungleich verteilt, die größte Last hat der Mieter. Die Bundesregierung muss für eine gerechte Kostenverteilung sorgen. Nur dadurch wird Akzeptanz für Modernisierungsmaßnahmen erreicht", fordert Metz.