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Beleuchtung und Warnkleidung anpassen

Von ABZ

Berlin (ABZ). – In der dunklen Jahreszeit erhöhen die tief stehende Sonne, schlechte Sicht und früher einsetzende Dunkelheit die Unfallgefahr auf Baustellen. Verantwortliche sollten entsprechende Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Beschäftigten ergreifen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Hinweise, was zu beachten ist.

Gefahr bei schlechtem Licht

"Zu schwaches Licht erschwert die Wahrnehmung von Gefahrstellen und das rechtzeitige Erkennen bewegter Objekte in der unmittelbaren Arbeitsumgebung, wie zum Beispiel von Baumaschinen. Das Arbeiten bei schlechten Lichtverhältnissen kann außerdem zu einer Überanstrengung der Augen und Kopfschmerzen führen", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Die Auswahl an Beleuchtungslösungen für den Einsatzort reicht von Lichterketten über tragbare Lichtstative bis hin zu mobilen Lichtmasten. Lichtmasten müssen auf ebenem Boden aufgestellt werden, wobei die Herstellerangaben beachtet werden müssen. Wichtig, so die BG BAU: Verkehrswege sollten mit mindestens 10 Lux beleuchtet werden. Arbeitsbereiche brauchen je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux. Und vor allem müssen Lichtquellen für einen zuverlässigen Einsatz regelmäßig gewartet und gereinigt werden.

Helle Warnkleidung

Bei den schlechten Licht- und Sichtverhältnissen im Herbst und im Winter ist helle, gut sichtbare und reflektierende Warnkleidung essenziell. "Die Anforderungen an Farbe und Leistungsklasse der Warnkleidung richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen. Aber: Leuchtend und reflektierend muss die Warnkleidung sein. Sie sollte mindestens der Klasse 2, besser der Klasse 3 entsprechen. Mit Klasse 3 ist der Beschäftigte aus bis zu 150 Meter Entfernung erkennbar", führt Bernhard Arenz weiter aus.

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