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Wohngebäude-TÜV zurückgestellt

Der DIN-Ausschuss zieht den Entwurf zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude zurück. Kritiker sahen bürokratischen Aufwand und Nachteile für Eigentümer.

Von ABZ

Bonn (ABZ). – Das Vorhaben zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude wird nicht weiterverfolgt, teilt der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) mit. Die DIN zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude wird demnach nicht weiterverfolgt.

Der zuständige DIN-Ausschuss habe entschieden, den Entwurf zurückzuziehen. Der neue DIN-Entwurf sah vor, dass bei Gebäuden regelmäßig Überprüfungen stattfinden sollten, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten, so der WiE.

Der Verbraucherschutzverband hatte sich nach eigenen Angaben in einer Stellungnahme kritisch mit dem Entwurf auseinandergesetzt. "Für alle Immobilieneigentümer ist das eine gute Entscheidung", sagt Verbands-Vorständin Dr. Sandra von Möller.

Zuletzt sei die Rede von "kontraproduktiv" und "bürokratischem Wahnsinn" gewesen – in der öffentlichen Debatte hätten Kritiker kein gutes Haar an der aktuellen DIN-Norm zur Verkehrssicherheitsüberprüfung von Wohngebäuden (DN 94681-2025-03) gelassen. Anfang Mai habe der zuständige DIN-Ausschuss nun entschieden, den Entwurf zurückzuziehen. Auch der Verein hatte sich aus Gründen des Verbraucherschutzes im März gegen den Entwurf positioniert. "Die Verkehrssicherheit von Gebäuden muss natürlich sichergestellt sein und es ist gut, wenn Immobilieneigentümer dafür sensibilisiert werden. Weitere Belastungen durch nicht notwendige Regularien in Form einer DIN lehnen wir aber ab", sagte von Möller.

Der Verband habe darauf hingewiesen, dass die DIN zwar nicht unmittelbare, aber wohl mittelbare Rechtswirkungen auslösen könnte, da Gerichte sie bei Streitigkeiten als Auslegungshilfe heranziehen könnten "Das würde zusätzliche Anforderungen an Immobilieneigentümer stellen, welche diese nicht mehr leisten können und die Erhaltungskosten der Immobilie erhöhen", erläutert von Möller. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften wären von einer DIN betroffen – im Rahmen des Gemeinschaftseigentums.

Zudem sei zu befürchten gewesen, dass Unternehmen und Verbraucher die DIN-Vorgaben in Verträge integrieren könnten. "Gerade im Versicherungsbereich hätte das dann vermutlich häufiger zum Leistungsausschluss geführt, wenn die DIN Vertragsbestandteil wird, der betroffene Eigentümer als Versicherungsnehmer die Vorgaben aber gar nicht umsetzen kann." Die Kontrolle des Gebäudes selber sei Eigentümer zwar grundsätzlich zuzumuten, die umfangreichen Dokumentationspflichten hingegen könnten aus Sicht von WiE allerdings zu unangemessenem Zusatzaufwand führen.

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