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Neue Tachographenpflicht für Transporter im Güterverkehr

Ab Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr einen intelligenten Tachographen nutzen. Was bedeutet das für Betreiber? Entdecken Sie die Herausforderungen und neuen Anforderungen!

Von ABZ

Frankfurt am Main (ABZ). – Ab Mitte 2026 müssen viele leichte Nutzfahrzeuge erstmals einen intelligenten Tachographen nutzen – sofern sie grenzüberschreitend unterwegs sind. Damit gelten für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen künftig größtenteils dieselben Regeln wie für große Lkw.

Für Betreiber heißt das: informieren, nachrüsten, digitalisieren, informiert Lösungsanbieter Aumovio SE.

Am 1. Juli 2026 beginne eine neue Zeitrechnung für viele kleine und mittlere Unternehmen im europäischen Lieferverkehr. Denn ab diesem Datum gelte die Tachographenpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen, sofern sie gewerblich im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden sollen. Die Verpflichtung zur digitalen Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten, bislang auf den klassischen Lkw-Fuhrpark ab 3,5 Tonnen beschränkt, weitet sich damit auf ein bislang nicht erfasstes Fahrzeugsegment aus.

Für Betreiber bedeutet dies neue Herausforderungen – rechtlich, organisatorisch und technisch. Die neue Regelung ist Bestandteil des sogenannten EU Mobilitätspakets I, das 2020 auf Ebene der Europäischen Union verabschiedet wurde. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal im Gütertransport zu verbessern, den fairen Wettbewerb innerhalb der europäischen Logistikbranche zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen.

Bereits seit August 2023 müssen neu zugelassene Lkw mit intelligenten Tachographen der zweiten Version (G2V2) ausgestattet sein. In zwei Schritten folgten die aktuell in der europäischen Bestandsflotte eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die die neue Tachographengeneration bis zum August 2025 nachrüsten mussten.

Nun folgt die letzte Phase der Umsetzung: Auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr, zum Beispiel Transporter, Lieferwagen oder Vans, unterliegen ab Sommer 2026 der Tachographenpflicht.

Wichtig ist laut Unternehmen: Nicht nur die Fahrzeugklasse selbst entscheidet über die Pflicht, sondern der gewerbliche Einsatzzweck und die Art des Transports. Wer etwa regelmäßig Waren über Landesgrenzen hinweg transportiert oder innerstaatlich im Rahmen von Kabotage tätig ist, fällt unter die neue Regelung. Es gelten erstmals umfassende Dokumentations- und Ausrüstungspflichten.

Leichte Nutzfahrzeuge müssen bis spätestens 1. Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version, zum Beispiel mit dem VDO DTCO 4.1a oder höher, nachgerüstet werden. Die Aumovio SE wurde 2025 als Spin-off der Continental AG gegründet und entwickelt Elektronikprodukte im Bereich Mobilitätslösungen.

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