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Flexibilität für das Handwerk

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Das Bundeskabinett hat kürzlich seinen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (GewO) und der Handwerksordnung (HwO) beschlossen. Hierzu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Die Bundesregierung beweist mit ihrem Gesetzesentwurf Praxisnähe und Weitsicht. Die Flexibilität, Gremiensitzungen und Beschlüsse auch digital durchführen und fassen zu können, darf keine Ausnahme für Pandemiezeiten sein. Digitales Arbeiten gehört zum Selbstverständnis einer modernen Selbstverwaltung im Handwerk. Es ist deshalb richtig, die ursprünglich bis Ende des Jahres vorgesehene Sonderreglung dauerhaft zu entfristen. Damit bleiben Handwerksorganisationen auch künftig handlungsfähig, was einen maßgeblichen Zuwachs an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit bedeutet."

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