Berlin (ABZ). – Im Juni ist das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Denn Rausch- und Suchtmittel können dazu führen, dass Beschäftigte nicht nur sich, sondern auch andere gefährden.
Neben der Empfehlung, den Umgang mit Cannabis in Betrieben zu untersagen und Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu treffen, stellt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) nun auch Plakate zur Sensibilisierung der Beschäftigten bereit. Cannabis hat am Arbeitsplatz grundsätzlich nichts zu suchen, so die zentrale Botschaft.
Es gelten "Grundsätze der Prävention", wonach Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Daher unterstützt die BG BAU eine Null-Toleranz-Politik beim Thema Rauschmittel am Arbeitsplatz. Inzwischen wurden Details zum Cannabiskonsum gesondert geregelt. So hat der Arbeitgeber gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauchen und Dämpfe von Tabak- aber auch von Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind.
Wer am Bau auf einem Gerüst, auf dem Dach oder an Maschinen arbeitet, sei darauf angewiesen, dass er Risiken und Gefahren richtig wahrnimmt und einschätzt. Cannabiskonsum beeinträchtige die Wahrnehmung und die Reaktionszeit. Das könne auf sich ständig verändernden Baustellen schnell zur Unfallgefahr werden.