Berlin (ABZ). – "Der Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, der heute im Kabinett beschlossen wurde, leistet keinen Beitrag dazu, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen", kritisiert René Hagemann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), den jüngst erfolgten Kabinettsbeschluss des Vergabe-Beschleunigungsgesetzes.
Im Gegenteil würde der Gegenvorschlag in der aktuellen Fassung zu Mehraufwand, Bürokratie und damit zu mehr Kosten führen. "Der Gesetzesvorschlag wirkt damit wie ein Anti-Bau-Turbo", sagte Hagemann.
"Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss grundsätzlich als ausgewogenen Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen" lobte hingegen Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) den Beschluss.
Es müsse jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen und dafür alle Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft zu nutzen. Und die Mittel müssten nun so eingesetzt werden, dass die Volkswirtschaft zugleich einen deutlichen Impuls erhalte. Pakleppa weitet: "Der Steuerzahler muss für die eingesetzten Mittel ein Optimum an im Preis- Leistungsverhältnis bekommen und durch den Einsatz gerade heimischer Unternehmen wird die Konjunktur deutlich angeschoben."
Auch die Bundesarchitektenkammer begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz, weil die mittelstandsfreundliche Vergabe erhalten bleibe. "Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Bundesregierung den Mittelstand schützt und die Vielfalt der Anbieterlandschaft erhält. Die losweise Vergabe ist ein bewährtes Instrument, um Innovation, Qualität und regionale Wertschöpfung zu fördern", erklärt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.
"Wir danken ausdrücklich dafür, dass der im Entwurf eines Vergabetransformationsgesetzes der Vorgängerregierung noch vorgesehene Ansatz, diesen Grundsatz strukturell und grundsätzlich aufzuweichen, nicht weiterverfolgt wurde.
Besonders positiv hervorzuheben sei, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe im neuen Gesetz als solcher beibehalten werde, damit werde ein klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Planens und Bauens gesetzt.
Nach dem Gesetzentwurf bleibt es dabei, dass Lose gebündelt vergeben werden können, wenn dies wirtschaftlich oder technisch erforderlich ist. Zudem ist für große Projekte ab rund 14 Millionen Euro nun zusätzlich eine Gesamtvergabe möglich, wenn es sich um dringliche Infrastrukturprojekte handelt.
Damit erhält die Öffentliche Hand mehr Spielraum für dringliche Projekte im Rahmen der Infrastruktursanierung. "So werden wir den Investitionsstau und Deutschland nicht auflösen und die vor uns liegenden Aufgaben nicht bewältigen", moniert Hagemann.
Klar sei laut dem stellvertretenden Geschäftsführer, dass alle Unternehmen der Bauwirtschaft, "kleine, mittlere und große Betriebe", anpacken müssen, um die enormen Baubedarfe umzusetzen – von Wohnungen über Verkehrswege und Energieinfrastruktur bis hin zu Schulen und ÖPNV.
Klar sei auch, dass öffentliche Auftraggeber flexibel und rechtssicher auf eine Vielfalt an Vergabemodellen und Projektgrößen zurückgreifen müssten. "Es werden also nicht nur schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren benötigt, sondern auch eine Vereinfachung in der Vergabe", sagte Hagemann.