Zum Inhalt springen

Keine Maut für GaLaBauer

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Der Bundestag hat das fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die darin enthaltene Ausnahmeregelung für land- und forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge und Transporte. Im Bundesfernstraßenmautgesetz ist nunmehr geregelt, dass "land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterkraftverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h" von der Mautpflicht ausgenommen sind. Leider sei es nicht gelungen, die von den Verbänden geforderte Erhöhung auf 60 km/h umzusetzen, wie der ZVG ergänzend kommentierte. Diese Forderung sei vom Bundestag mit Hinweis auf zu große Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem gewerblichen Güterkraftverkehr abgelehnt worden. Die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird ab 1. Januar 2019 in Kraft treten. "Besonders positiv bewerten wir auch die Klarstellung, nach der auf Leerfahrten im Zusammenhang mit den befreiten Transporten durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, ebenfalls keine Maut entfällt. Mit der Gesetzesänderung herrscht für unsere Gartenbaubetriebe nun endlich mehr Rechtssicherheit", erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

ABZ

ABZ

Gebaut wird überall, und das zu jeder Zeit! Die Allgemeine Bauzeitung begleitet das gesamte Baugewerbe. Schnell, sachlich und neutral - so sind wir Deutschlands meistgelesene Baufachzeitung geworden.

Alle Artikel

Weitere in Verkehrsinfrastruktur

Alle anzeigen

Wasserstraßen verdienen Unterstützung

Von dpa
/

A20-Bauarbeiten in Niedersachsen gestartet

Von dpa
/

Weitere von ABZ

Alle anzeigen