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Förderprogramm im Niedrigpreissegment

Die KfW startet das Programm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" zur Förderung flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen.

Von ABZ

Frankfurt am Main (ABZ). – Zum 1. Oktober ging das Förderprodukt "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN), an den Start, informiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Es ziele darauf ab, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen. Die Förderung könnten alle Investoren beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sgate dazu: "Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an.

Ziel ist es, möglichst viel "Graue Energie" vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten.

Die KfW setzt nach eigenen Angaben KNN im Auftrag der Bundesregierung um und könne auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen.

Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31. Dezember 2025. Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW, sagt anlässlich des Produktstarts: "Das neue Produkt "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, so dass mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment geschaffen wird. Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden."

Gefördert werden Vorhaben, die den Effizienzhausstandard 55 erreichen. Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes, so die KfW.

So könnten Gebäude mit niedrigeren Baukosten entstehen, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden könnten. Die Einhaltung der geforderten Standards müsse eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz bestätigen.

Diese Bestätigung sei die Voraussetzung für eine Förderung und sei bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit.

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