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Mindestlohn für Gerüstbauer

Von ABZ

Frankfurt am Main (ABZ). – Mehr als ein viertel Jahr nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen für das Gerüstbau-Handwerk kommt neuer Schwung in die Gespräche. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigte sich mit der Bundesinnung Gerüstbau zunächst auf einen neuen Mindestlohn für die rund 24 000 Beschäftigten der Branche in Deutschland. Ab dem 1. Mai soll der Gerüstbau-Mindestlohn von 11 Euro in der Stunde auf 11,35 Euro steigen. Voraussetzung ist, dass die neue Bundesregierung bis dahin die Allgemeinverbindlichkeit für diesen Branchenmindestlohn erklärt hat. "Die Baukonjunktur hierzulande boomt. Das gilt auch für den Gerüstbau", sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Jetzt wollen wir ein faires Plus für die Tariflöhne verhandeln und sind mit den Arbeitgebern dazu in Vorbereitungsgesprächen."

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