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Gerichtsverfahren zu Bauprojekten beschleunigen

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zu Bauprojekten im Energie- und Verkehrsbereich vorgelegt.

Von dpa
Bundesjustizministerium
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Bauprojekte im Energie- und Verkehrsbereich beschleunigen soll. | Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Berlin (dpa). - Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zu Bauprojekten im Energie- und Verkehrsbereich vorgelegt.

„Hierdurch sollen unter Wahrung der Rechte der Beteiligten entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können”, heißt es in dem Papier, das zur Beratung an die anderen Ministerien der Bundesregierung gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung” darüber berichtet.

So sollen Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen Gerichte zudem künftig zum Beispiel formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel „in absehbarer Zeit” behoben sein werden. In der Regel sollen Gerichte solche Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu „irreversiblen”, also unumkehrbaren, Nachteilen führen können. Der Bundestag muss den Neuerungen zustimmen.

Bei besonders wichtigen Infrastrukturprojekten sollen die Gerichte verspätet vorgelegte Erklärungen und Beweismittel nur noch im Ausnahmefall berücksichtigen dürfen.

Generell können sich Bauprojekte zum Beispiel zum Beispiel durch juristische Auseinandersetzungen um Naturschutz-Vorgaben verzögern. Die Bundesregierung will den Ausbau erneuerbarer Energien forcieren. Auch Terminals zum Import von Flüssiggas (LNG) als Alternative zu wegbrechenden russischen Gaslieferungen sollen möglichst schnell genehmigt und errichtet werden. Der aktuelle Vorschlag ist Teil dieses Gesamtprojekts, betrifft aber nur Gerichtsverfahren, nicht die Planung und Genehmigung selbst.

dpa

dpa

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