München (dpa). – Illegal leerstehende Häuser und Wohnungen – und das in der von akuter Wohnungsnot geplagten Stadt München.
Für das Sozialreferat ist das nicht tragbar. Die Behörde verhängte deshalb wegen mehrerer Objekte Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 230.000 Euro. Stehe Wohnraum länger als drei Monate leer, könne dies grundsätzlich eine Zweckentfremdung sein, wie die Stadtverwaltung im Internet erklärt hat.
Wenn zulässige Gründe vorlägen, könne es Ausnahmen von dieser Linie geben. Dazu zählen etwa der geplante Verkauf oder die Sanierung einer Wohnung oder eine Unklarheit der Eigentumsverhältnisse, etwa bei Erbauseinandersetzungen.
"Jede Wohnung zählt in einer Stadt, in der so viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen", sagte Münchens Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD).