Berlin (ABZ). – Die VDE/FNN-Anwendungsregeln sind neben den DIN- und FGSV-Normen die wichtigsten für die Kabelleitungstiefbau-Branche. Gerade in den letzten Jahren hat der VDE/FNN seine Anwendungsregeln für den Bereich der Kabellegung erarbeitet und erweitert, um sowohl für Netzbetreiber als auch für Bauunternehmen im Kabelleitungsbau Mindestanforderungen zu definieren. Das teilte die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. (GLT) mit.
Erdverlegte Leitungen
Betroffen davon sind vor allem die Regeln VDE-AR-N 4220: Leitungstiefbau, VDE-AR-N 4221: Kabellegung, VDE-AR-N 4222: Legen von Schutzrohren und Kabeln, VDE-AR-N 4223: Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen.
Neu ist zudem VDE-AR-N 4224 "Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation. Sie ersetzt den FNN-Hinweis "Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen", S 129 aus 2013. Diese Regel wurde gegenüber der S 129 grundlegend überarbeitet und erscheint gleichlautend als Arbeitsblatt AGFW FW606, Merkblatt DWA-M 129 und Arbeitsblatt DVGW GW129. Sie komplettiert damit die im spartenübergreifenden Projektkreis (FNN) erarbeitete 42er-Reihe der VDE-Normen.
Wie die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. weiter berichtet, wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: Zum einen die Präzisierung des Anwendungsbereichs in Bezug auf die Personen, die qualifiziert werden müssen (Ausführende und Aufsichtspersonen) oder für die eine Qualifikation nach dieser VDE-AR erwogen werden sollte, welches in dem Fall Arbeitsvorbereitende und Personen, die nichtmaschinengestützte Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe von Netzanlagen ausführen betrifft.
Inhalt der Qualifikation
Auch der Anwendungsbereich in Bezug auf den Inhalt der Qualifikation (Rahmenbedingungen und Schutzziel) wurde präzisiert, ebenso wie die Schulungs- und Planungsinhalte. Außerdem wurden Anforderungen an Ausbildende, Schulungsstätten, Baggerschadensdemonstrationsanlagen aufgenommen. Die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. gibt zudem weitere Hinweise. Ihnen zufolge erscheint diese Qualifikation für alle Personen sinnvoll, die in irgendeiner Form mit Netzanlagen zu tun haben, das heißt neben Ausführenden und Aufsichtspersonen auch Arbeitsvorbereitende.
Die Schulung und Prüfung mit Baggerschadensdemonstrationsanlage haben eine Gültigkeit von fünf Jahren, ohne Baggerschadensdemonstrationsanlage verkürzt sich die Gültigkeit auf drei Jahre. Zudem sollten die erste Schulung und Prüfung in einer Schulungsstätte mit Baggerschadensdemonstrationsanlage stattfinden.
Laut Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. sind die Schutzziele der Norm unter anderem Schäden an Netzanlagen zu verhindern.
Zudem sollten Aufsichtspersonen und Ausführende Kenntnis darüber haben, wo sich Netzanlagen im Bereich der Baustelle befinden, welche Risiken diese Netzanlagen bei Berührung beziehungsweise Beschädigung bergen, welche Risiken durch Arbeiten entstehen, wie man sich verhalten muss, wenn eine Beschädigung auffällt, eintritt oder unmittelbar bevorsteht.
Bereits im Jahr 2018 hat die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. die Anwendungsregeln VDE VDE-AR-N 4220 und 4221 in die Prüfbestimmungen zum RAL GZ 962/2 integriert, teilt der Verband mit. Unternehmen, die bereits eine Prüfung nach RAL GZ 962/2 durchlaufen haben, haben den Nachweis der Einhaltung der Anwendungsregel 4220 und 4221 bereits erbracht. Das wird nach einer erfolgreichen Prüfung nach RAL von den Gutachtern im Prüfbericht bestätigt oder seitens der Geschäftsstelle eine separate Bescheinigung ausgestellt.
Normen einhalten
Außerdem gilt: Seit 2019 haben Kabelleitungstiefbauer auch außerhalb der Gütesicherung nach RAL die Möglichkeit, sich nach VDE-AR-N 4221 prüfen zu lassen. Der Nachweis dokumentiert, dass die in der Norm gestellten Mindestanforderungen an Bauunternehmen, die Kabel für öffentliche Stromnetze legen, eingehalten werden.
Netzbetreiber nutzen die Anwendungsregel oftmals als Vertragsbestandteil im Rahmen der Präqualifikation ausführender Bauunternehmen. Schließlich sind fachkundig gelegte Kabel Voraussetzung für einen zuverlässigen und kostengünstigen Betrieb von Stromnetzen.
Die GLT Service und Zertifizierung GmbH bietet die Prüfung dieser Anwendungsregel an. Neben der Abfrage in den Bereichen Ausbildung Mitarbeiter, Fortbildung, Ausstattung mit Geräten, Referenzen werden auch Baumaßnahmen in Augenschein genommen. Am Ende der Prüfung steht ein Prüfsiegel, das der Baufirma eine qualitativ hochwertige Ausstattung und Ausführung bescheinigt. Vorteil für die Auftraggeber ist: Er kann auf dieser Grundlage auf eine eigene zusätzliche Prüfung der Mindestanforderungen verzichten.