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Erstes "Kleine Bauvorlage" Seminar erfolgreich abgeschlossen

Erstes Seminar zur "Kleinen Bauvorlage" erfolgreich abgeschlossen. 14 Meister erhalten Zertifikat von der Handwerkskammer Koblenz. Neues Bildungsangebot in Rheinland-Pfalz. Eigenverantwortung des Handwerks gestärkt durch eigenständige Einreichung von Bauanträgen im Rahmen des § 64 der Landesbauordnu

Von ABZ
Neues Bildungsangebot in Rheinland-Pfalz
14 Meister aus Rheinland Pfalz haben sich bei der Handwerkskammer Koblenz zum Thema der "Kleinen Bauvorlage" weitergebildet. Die Lehrgangsleiter Constance Kunkel (v. r.) und Rainer Angsten (v. l.) gratulieren. | Foto: Handwerkskammer Koblenz

Koblenz (ABZ). – In Rheinland-Pfalz gibt es ein neues Bildungsangebot: Vor Kurzem haben die ersten Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks das Seminar zur sogenannten "Kleinen Bauvorlage" erfolgreich abgeschlossen.

Die Handwerkskammer Koblenz führte diese Qualifizierungsmaßnahme als erste Institution im Land durch.

Insgesamt 14 Teilnehmer konnten ihr Zertifikat entgegennehmen. Mit dem Abschluss des Seminars sind die Absolventen nun berechtigt sich in die Liste der Bauvorlageberechtigten eintragen zu lassen. Damit dürfen sie Bauanträge im Rahmen des § 64 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP) eigenständig einreichen.

"Wir freuen uns sehr, den ersten Meistern diese neue berufliche Perspektive eröffnen zu können", so die Lehrgangsleiter und Dozenten Constance Kunkel und Rainer Angsten. "Die Möglichkeit, bestimmte kleine Bauvorhaben selbstständig zu bearbeiten, stärkt die Eigenverantwortung des Handwerks und macht es zukunftsfähiger."

Die sogenannte "Kleine Bauvorlageberechtigung" soll zur Entlastung von Architekten und Ingenieuren beitragen. Gleichzeitig stärkt sie die Position des qualifizierten Handwerks im Bauprozess., so die Handwerkskammer Koblenz.

Weitere Seminare dieser Art sind in Planung und sollen im Zeitraum vom 30. Januar 2026 bis zum 10. Februar 2026 stattfinden um möglichst vielen Meisterinnen und Meistern in Rheinland-Pfalz den genannten Qualifikationsweg zu eröffnen.

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