Zentralverband des Deutschen Handwerks moniert Gesetz.
Berlin (ABZ). – "Es war dringend nötig, dass der Bundestag das BEG IV um weitere Entlastungsmaßnahmen angereichert hat. Der umfassende Abbau unnötiger Bürokratie ist für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfestigkeit des standortgebundenen Handwerks elementar", erkärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) jüngst zur Verabschiedung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) durch den Deutschen Bundestag.
Schwannecke weiter: "Der große Befreiungsschlag bleibt dennoch aus. Das BEG IV erweist sich trotz richtiger Ansätze und Ergänzungen, wie etwa dem teilweisen Wegfall der anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen oder der Anpassung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung insgesamt als zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen."
Das BEG IV könne auch angesichts künftiger Neubelastungen nur ein Zwischenschritt sein.