Berlin (ABZ). – Beim Straßenbau ausgebauter Asphalt muss nicht zwingend Abfall sein, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als sogenanntes Nebenprodukt eingestuft werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein durch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und dem Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
"Diese Erkenntnis hat eine wesentliche Bedeutung für die Wiederverwendung von Ausbauasphalt", betont der stellvertretende Präsident der BVMB, RA Jürgen Faupel. Bisher wird ausgebauter Asphalt oft allgemein als Abfall eingestuft. "Das macht es den Straßenbauern natürlich deutlich schwerer, das Material ökologisch sinnvoll im frischen Asphalt wiederzuverwenden", ergänzt BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas. Voraussetzung für eine Wiederverwertung ist, dass vor dem Ausbau das Asphaltmaterial bereits qualitätsgeprüft und danach korrekt behandelt wird.
Ist Asphalt, der bei Straßenbauarbeiten zu tausenden Tonnen in Deutschland ausgebaut wird, tatsächlich zwingend als Abfall zu betrachten mit der Folge, dass er oft entsorgt und nicht mehr wiederverwertet wird? Diese Frage hat BVMB und vero beschäftigt. Zahlreiche Straßenbaufirmen und Mischanlagenbetreiber hatten reklamiert, dass aufgrund der gesetzlichen Regularien Ausbauasphalt unter den Abfallbegriff fällt. Das erschwerte bislang die Wiederverwertung massiv. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Bodenaushub hatte die BVMB und den vero zum Nachdenken angeregt. Die Richter hatten geurteilt, dass ausgehobener Boden unter bestimmten Umständen auch als sogenanntes "Nebenprodukt" eingestuft werden kann. Die beiden Verbände sahen eine vergleichbare Ausgangslage auch für den Asphalt gegeben.
Ein Rechtsgutachten hat dies laut Verband jetzt bestätigt. Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A kann als Nebenprodukt eingestuft werden. Dazu sollte im Idealfall vor dem Ausbau die Qualität bestimmt und eine entsprechende Dokumentation der Weiterverwendung angelegt werden. Auch eine Zwischenlagerung steht der Einstufung als Nebenprodukt nicht im Wege. Ausbauasphalt der Verwertungsklassen B und C dagegen ist in der Regel Abfall und kann allenfalls als Deponieersatzbaustoff oder zur Verwertung im Kaltmischverfahren noch einmal verwendet werden.